Boden-
Boden-Raketen. Raketen können mit Köpfen bestückt werden, die Giftgas beinhalten. Solche "Massenvernichtungsmittel" fordern nicht nur hohe Opferzahlen. V.a. ist mit diesen Waffen keine Unterscheidung zwischen Militärangehörigen und Zivilibevölkerung mehr zu machen. Das widerspricht dem Völkerrecht.
Am Mittwoch, 21. August hatte die syrische Armee
Aufständische angegriffen. Die syrische Opposition wirft dem Assad-Regime vor,
dabei Giftgas eingesetzt zu haben, dem angeblich mehr als tausend Tote zum
Opfer fielen. Das Assad-Regime bestreitet den Einsatz von Chemiewaffen und
wirft den Rebellen vor, selbst für den Giftgas-Angriff verantwortlich zu sein.
Die Inspektoren der UNO haben Tage später herausgefunden, dass
beim Anschlag am 21. August bei Damaskus Chemiewaffen benutzt wurden. Es wurden
Boden-Boden-Raketen mit dem Nervengas Sarin verwendet.
Die USA und ihre Verbündeten machen Syriens Regierung dafür
verantwortlich und drohen mit einem Militärschlag.
Russland ist der Meinung, dass das Regime Assads nichts mit
dem Gasangriff zu tun hat, sondern die Rebellen sollen es eingesetzt haben.
Die UNO sagt seit dem 16. September, dass das Giftgas definitiv
von der Regierung eingesetzt wurde.
Die britische Botschaft ist der Meinung, dass es nun sicher
ist, dass nur das Regime von Staatschef Assad hinter dem Angriff stecken könne.
Trotz dieser Beweislage vertritt Russland immer noch die Position, dass die Rebellen das Giftgas eingesetzt haben.
Verfasserinnen: Vanessa, Tanja.
Verfasserinnen: Vanessa, Tanja.
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